Page 49 - Waren-Verein Jahresbericht 2025
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Entwicklung dar. Diese Richtlinie soll bis 2027 in
nationales Recht überführt werden. Ab diesem
Zeitpunkt sollten Unternehmen, die bereits unter
das LkSG fielen, zusätzlich den erweiterten
Sorgfaltspflichten der CSDDD unterliegen. Da
Unternehmen in Deutschland bereits durch das
LkSG an vergleichbare Sorgfaltspflichten gewöhnt
sind, ist davon auszugehen, dass unsere Mitglieder
gut auf die erweiterten Anforderungen der CSDDD
vorbereitet sein werden.
Parallel dazu sorgte die CSRD, die ursprünglich ab 2024
Unternehmen zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen
verpflichten sollte, für weitere Unsicherheiten.
Verzögerungen bei der Umsetzung in nationales
Recht, insbesondere in Deutschland, führten zu
Unklarheiten in der praktischen Anwendung.
Insgesamt blieb die Arbeit des Arbeitskreises sowie die
Ad-hoc-Meetings am Anfang des Jahres geprägt von
der Herausforderung, auf die sich ständig ändernde
regulatorische Landschaft zu reagieren und gleichzeitig
konkrete Unterstützung für die Unternehmen zu leisten.
Die kontinuierliche Information, der Austausch von
Best Practices sowie die ergänzende Einschätzung von
Expert:innen erwiesen sich als zentrale Instrumente, um
die Mitglieder auf die bevorstehenden Veränderungen
vorzubereiten und eine praxisnahe Umsetzung zu
unterstützen.
Rückblick auf wichtige Entwicklungen in
2025
Im Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission die
Entwürfe des sogenannten Omnibus-Pakets, das unter
anderem Änderungen an der CSRD, der Taxonomie-
Verordnung und der Europäischen Lieferkettenrichtlinie
(CSDDD) umfasst. Ziel ist es, Berichtspflichten zu
vereinfachen und frei willige Standards für kleine und
mittlere Unter neh men (KMU) einzuführen – ein Schritt
hin zu dem Büro kratie abbau, auf den viele gehofft
hatten. Erste Ein schätzungen und Perspektiven unserer
Mitglieder griffen wir bereits in einem Ad-hoc-Meeting
im März auf.
Angesichts der anhaltenden Unsicherheiten
bei unseren Mitgliedern hinsichtlich des
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Praxis-Webinar LkSG & EUDR
(09. September 2024 + 15. Juli 2025)
Anforderungen des LkSG und der EUDR, praxisnahe
Musterklauseln, rechtliche Kurz bewer tungen
und Klärung von individuellen Fragestellungen
Referent: Herr Dr. Harings (Kanzlei Cattwyk
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG)
Nachhaltigkeitsthemen und Sitzungen im
Frühjahr
Info-Veranstaltung „Lieferkettenanforderungen“
(28. Februar 2025)
Kerninhalte: Die Veranstaltung behandelte
die Risikoanalyse des Bundesamts für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im
Rahmen des LkSG sowie die Vorstellung eines
Trainingsprogramms, gefolgt von einer Umfrage
zum Unterstützungsbedarf.
Referentin: Frau Prof. Dr. habil. Fröhlich
(ispira Think Tank für nachhaltige Lieferketten)
Ad-hoc-Meeting: „Omnibus-Paket“
(18. März 2025)
Austausch zu den potenziellen Auswirkungen
der Änderungen des Omnibus-Pakets auf die
Nachhaltigkeitsbestrebungen der Unter nehmen.
Referent: Herr Dr. Schäfer (ZENK
Rechtsanwälte Partnerschaft mbB)
Arbeitskreis Nachhaltigkeit: (22. April 2025)
Kerninhalte: Praxisnahe Mehrwegverpackungen
im Handel, Auditstandard für Sozialstandards
in Agrarlieferketten und die Bedeutung des
ESG-Datenmanagements für Nachhaltigkeit.
Webinar: „Zukunft nachhaltiger
Lieferketten “ (14. Mai 2025)
Austausch im Webinar zu strategischer
Resilienz in Lieferketten, zum
Lieferantenmanagement mit GATE50 und zu
Prioritäten bei aktuellen Nachhaltigkeitsthemen.
Referentin: Frau Prof. Dr. habil. Fröhlich (ispira
Think Tank für nachhaltige Lieferketten)