Page 50 - Waren-Verein Jahresbericht 2025
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Anwendungsbeginns der Berichtspflichten fanden
wir es positiv, dass die entsprechende Verschiebung
im Rahmen des Omnibus-Pakets am 16. April 2025
im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Mit dieser
wurde der Startzeitpunkt für bestimmte Unternehmen
klarer definiert und auf das Geschäftsjahr 2028 für
große, bislang nicht berichtspflichtige Unternehmen
sowie auf 2029 für börsennotierte KMU verschoben.
Ebenso wurde die Umsetzungsfrist der CSDDD
bis Juli 2027 verlängert. Diese Anpassungen
schaffen zusätzliche Vorbereitungszeit, während
inhaltliche Vereinfachungen weiterhin im regulären
Gesetzgebungsverfahren behandelt werden.
Ausblick
Im Kontext der aktuellen regulatorischen Entwicklungen
können neue Vorschriften bestehende
Nachhaltigkeitsstrukturen in den Unternehmen
gefährden. Gerade in Zeiten zunehmender Naturkatastrophen
und Rohstoffknappheit ist es umso
wichtiger, dass Nachhaltigkeit nicht nur als Erfüllung
von Compliance-Anforderungen betrachtet wird,
sondern als langfristiger Mehrwert, der die Resilienz
der Lieferketten stärkt.
Wir blicken zuversichtlich auf die Bemühungen unserer
Mitglieder, die mit großem Engagement und Weitblick
an der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien
arbeiten. Unser Ziel ist es, ihnen die richtigen Werkzeuge
zur Verfügung zu stellen, damit sie diese Ziele
selbstständig und nachhaltig umsetzen können – ganz
im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Der intensive Austausch mit unseren Mitgliedern hat es
uns ermöglicht, die unternehmerischen Perspektiven zu
verstehen und gemeinsam zu erörtern. Wir sind davon
überzeugt, dass dieser Dialog zu praktikablen Lösungen
führt, die sowohl den Compliance-Anforderungen
gerecht werden als auch den langfristigen Erfolg und
die Resilienz der Unternehmen fördern.
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