Page 48 - Waren-Verein Jahresbericht 2025
P. 48
46
Im Jahr 2025 konzentrierte sich die Arbeit des Arbeitskreises Nachhaltigkeit darauf, den Austausch
zwischen den Mitgliedern sowie mit relevanten Institutionen zu fördern und gemeinsame Ansätze
im Bereich Nachhaltigkeit zu entwickeln. Ein besonderer Fokus lag auf menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten, der Einhaltung von Compliance-Vorgaben und weiteren zentralen Nachhaltigkeitsaspekten.
Im Folgenden werden die Themen dargestellt, die uns besonders beschäftigt haben.
Stärkung der Zusammenarbeit und
Förderung gemeinsamer Lösungen
Die regulatorischen Herausforderungen im
Bereich Nachhaltigkeit, mit denen Unternehmen
im Jahr 2025 konfrontiert waren, standen im
Fokus unseres Arbeitskreises. Das deutsche
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das
seit 2023 gilt, blieb weiterhin ein zentrales Thema.
Auf europäischer Ebene wurden mit der Corporate
Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der
geplanten Corporate Sustainability Due Diligence
Directive (CSDDD) weitergehende Regelungen
vorangetrieben, die teils über das LkSG hinausgehen.
Während das LkSG nur deutsche Unternehmen
betrifft, zielt die CSDDD auf einheitliche Regeln
im EU-Binnenmarkt ab. Das Omnibus-Verfahren
fasst verschiedene EU-Vorgaben zusammen –
mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen, ohne die
Nachhaltigkeitsstandards zu schwächen. Viele
Unternehmen haben sich gut auf das LkSG eingestellt,
dennoch herrschte zu Jahresbeginn Unsicherheit über
neue EU-Vorgaben.
Ein weiteres zentrales Thema war die Umsetzung der
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR), die immer mehr
an Bedeutung gewann und insbesondere aufgrund der
Einfuhr relevanter Erzeugnisse sowie offener Fragen zu
bestimmten Verpackungen auch für unsere Mitglieder
zunehmend wichtig wurde. Im Oktober 2024 fand
eine Sitzung mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft
und Ernährung (BLE) statt, in der Herr Dr. Schäfer,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
bei ZENK Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, die
behördlichen Zuständigkeiten und den Kontrollprozess
erläuterte. Er ging auch auf den Vorschlag der EU-
Kommission ein, den Geltungsbeginn der Verordnung
um zwölf Monate zu verschieben. Während der Sitzung
wurden praktische Fragen zur Umsetzung geklärt,
darunter Geolokalisierungsdaten, Sorgfaltspflichten
bei Mischprodukten und Übergangsregelungen.
Viele Fragen, die von unseren Mitgliedern im Vorfeld
eingereicht wurden, konnten direkt beantwortet werden.
Im Anschluss wurden die wichtigsten Antworten in einer
FAQ-Sammlung schriftlich zur Verfügung gestellt.
Im Hinblick auf die praktische Umsetzung der
Anforderungen führten wir in Zusammenarbeit
mit der Kanzlei Graf von Westphalen (GvW) zwei
praxisorientierte Webinare durch. Diese behandelten
sowohl das LkSG als auch die EUDR. In den
Webinaren wurden Unternehmen Mustervorlagen
und wertvolle Informationen zu den gesetzlichen
Anforderungen an die Hand gegeben. Außerdem boten
wir den Teilnehmer:innen die Möglichkeit, individuelle
Fragen zu stellen und Lösungen für ihre individuellen
Herausforderungen im Unternehmen zu finden.
Die Einführung der CSDDD im Sommer 2024
stellte eine weitere bedeutende regulatorische
Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2025 > UNSERE ARBEIT > Nachhaltigkeit
6. Nachhaltigkeit
„Im AK befassen wir uns gemeinsam, aber auch im
Austausch mit hochrangigen Experten aus Wirtschaft,
Verbänden und Politik, mit den Themen rund
um Nachhaltigkeit. In Form von Vorträgen oder
Diskussionsrunden erarbeiten wir uns Fachwissen
und Anregungen, um beides für jede einzelne
Mitgliedsfirma praxisorientiert nutzen zu können.“
Markus v. Busse
Leiter Global Food Safety and Sustainability
Worlée NaturProdukte GmbH
©
W
o
r
l
é
e
N
a
t
u
r
P
r
o
d
u
k
t
e
G
m
b
H