Page 47 - Waren-Verein Jahresbericht 2025
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Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2025 > UNSERE ARBEIT > Qualität
Werte scheinen saisonbedingt zu schwanken und
es wird interessant sein, zu ermitteln, ob es positive
oder negative Korrelationen mit dem Gehalt an
anderen Mykotoxinen gibt. Die FRUCOM hat bereits
eine Datensammlung initiiert, die als Basis für weitere
Aktivitäten dient. Auch die Waren-Vereins-Mitglieder
haben sich mit zahlreichen Laborergebnissen an dieser
Sammlung beteiligt. Vielen Dank dafür!
Pflanzenschutzmittel im Visier der
EU-Kommission: Acetamiprid
Acetamiprid ist ein in der EU zugelassenes Insektizid.
Die EU-Kommission hat aufgrund neuer Erkenntnisse
der EFSA und fehlender Daten eine vorsorgliche
Absenkung der Rückstandshöchstgehalte (RHG) für
zahlreiche Warenarten vorgenommen. Es wurden im
Herbst 2024 RHG festgelegt, welche laut EFSA und
EU-Kommission bei Minimalanwendung und „Good
Agricultural Practice“ in der Praxis erreicht werden
könnten. Diese Vorgehensweise ist ungewöhnlich
und schwer vorhersehbar. Erschwerend kam
hinzu, dass eine verkürzte Übergangsperiode von
3 Monaten angestrebt wurde. Es war geplant,
keine Aufbrauchfristen zu gewähren, was bedeutet
hätte, dass Ware, welche die neuen RHG nicht
einhält, ab Mitte Mai 2025 nicht mehr verkehrsfähig
gewesen wäre und somit auch nicht mehr in der
Lebensmittelverarbeitung hätte eingesetzt werden
dürfen.
Das Problem dabei ist, dass Acetamiprid zu Beginn
der Saison 2024 im Traubenanbau Anwendung
gefunden hatte, noch bevor die neuen RHG
festgelegt worden waren. Die Sorge war groß, dass
zahlreiche Partien türkischer Sultanas die neuen RHG
nicht einhalten würden. Erfreulicherweise konnte
die FRUCOM eine 3-monatige Verlängerung der
Übergangsperiode erreichen, so dass die neuen RHG
erst im August 2025 gültig wurden.
Ausblick
Themen, die uns in den Jahren 2025/2026
schwerpunktmäßig beschäftigen werden, sind
wiederum die zahl­ reichen Änderungen bei
Pflanzenschutzmittel-Höchstgehalten sowie die
Verabschiedung der Verordnungsentwürfe zur
Regelung von MOSH/MOAH. Die Umsetzung des
BPA-Verbots im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien
müssen wir ebenso im Auge behalten,
wie auch die Weiterentwicklungen im Bereich der
Mykotoxine.
Informationsquellen für Lebensmittelbetrug
und Lebensmittelsicherheit
Der Waren-Verein versendet regelmäßig vier
verschiedene Veröffentlichungen zu diesen
Themen:
1. Schnellwarnliste des BVL
(Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit): Werktägliche
Zusammenstellung der Meldungen aus
dem Europäischen Schnellwarnsystem für
Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) in
deutscher Übersetzung.
2. Schnellwarnliste der FRUCOM:
Wöchentliche Zusammenfassung der
RASFF-Meldungen, die die FRUCOM- /
Waren-Vereins-Produkte betreffen.
3. Food Fraud Summary: Monatlich
von der EU-Kommission veröffentlichte
Zusammenfassung von Zeitungsartikeln zu
Food Fraud. Basiert auf dem Tool Medisys
(http://medisys.newsbrief.eu) des Joint
Research Centre (JRC) der EU-Kommission.
4. Food Fraud Suspicions Report: Der
“Report on EU Agri-Food Fraud Suspicions”
erscheint seit Januar 2024 monatlich und
wird ebenfalls von der EU-Kommission
veröffentlicht. Der Bericht enthält Verstöße,
bei denen ein Betrugsverdacht besteht.
Er soll wertvolle, aber ausgewählte
Informationen für die Akteure des Agrar-
und Ernährungssektors bereitstellen,
um geeignete Verwundbarkeitsanalysen
durchzuführen und neu auftretende Risiken
identifizieren zu können.















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