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Das Statement des Ständigen Ausschusses der EU-
Kommission und der Mitgliedstaaten (SCoPAFF) zur
Höhe der Bestimmungsgrenzen und deren Anwendung
bei der Risikoabschätzung ist in der Zwischenzeit
weiterhin gültig. Parallel zum Entwurf der „3. Option“
wurde der erste Entwurf eines Monitoring-Programms
für MOSH (gesättigte Mineralölkohlenwasserstoffe)
und MOAH bekannt. Ergänzt wird dies durch eine
Verordnung zur Probenahme und Analyse von MOAH
und MOSH, wobei die Analytik bei bestimmten
Produktgruppen noch nicht ausgereift ist.
Pflanzenfette und -öle scheinen nach wie vor die
Haupteintragsquelle für MOAH bei Produkten aus
dem Spektrum des Waren-Vereins zu sein. Der
Verordnungsentwurf „3. Option“ in der Revision 5
öffnet im Vergleich zu den Vorversionen einen
gangbaren Weg, um zusammen mit den Lieferanten
aus Drittländern die Höchstgehalte Schritt für Schritt
abzusenken, so dass den gesetzlichen Vorgaben
Genüge getan wird.
Nachdem die EU-Kommission Anfang 2024
signalisierte, die Verordnung zu MOAH-
Höchstgehalten mit höchster Priorität und geringer
Kompromissbereitschaft zum 01. Januar 2026
durchsetzen zu wollen, hat sich nun doch eine
Auseinandersetzung mit fachlichen und praktischen
Aspekten ergeben, sicherlich auch aufgrund der sehr
detaillierten und faktenbasierten Argumentation der
europäischen Fachverbände. Die Werte sollen nun ab
dem 01. Januar 2027 gültig sein.
Auf Initiative verschiedener deutscher Verbände
gab es im September 2024 auch auf nationaler
Ebene einen Online-Austausch mit dem zuständigen
Referat des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL). Dieser zunächst sehr
erfreuliche Kommunikationsansatz wurde durch den
nachfolgenden Kommunikationsstopp von Seiten des
Ministeriums aber gleich wieder relativiert, was sehr
bedauerlich ist.
Die EU-Kommission plante für den Sommer 2025
eine Konsultation der drei Verordnungsentwürfe
(MOAH-Höchstgehalte, Monitoring-Programm
und Probenahme/Analyse). Bis dahin mussten sich
die EU-Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss
(SCoPAFF) auf einen abschließenden Entwurf einigen.
Man darf gespannt sein.
Alternaria-Toxine
Mit den Alternaria-Toxinen ist vor einigen Jahren
eine weitere Gruppe der Mykotoxine in den Fokus
der EU-Kommission gelangt. Aktuell sammelt die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) auf Basis der Monitoring-Empfehlung der
EU-Kommission Daten zum Vorkommen in diversen
Lebensmitteln. Neben Tomaten-Produkten sind
auch getrocknete Feigen, Baumnüsse und mehrere
Ölsaaten in dem Untersuchungsprogramm enthalten.
Eigenuntersuchungen der Waren-Vereins-Mitglieder
lassen darauf schließen, dass insbesondere
bei Trockenfeigen und Haselnüssen, aber auch
bei anderen Baumnüssen, den Ursachen der
Tenuazonsäure-Entstehung nachgegangen werden
sollte. Die türkischen Behörden sind zusammen mit
der Universität von Izmir dabei, in einem Projekt die
Eintragswege der Substanz bei getrockneten Feigen
zu ermitteln. Auch gibt es erste Vermutungen zur
Entstehung von Tenuazonsäure bei Haselnüssen. Die
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Der AK Qualität informiert über aktuelle Themen und
Gesetzesänderungen, bietet Webinare und Austausch.
Dank aktueller Infos zu EU-Vermarktungsnormen und
Ursprungskennzeichnung konnten wir uns rechtzeitig
als zugelassener Händler registrieren und sind nun
flexibel.
Kathrin Schierwater
Quality Manager
Michael Priestoph Importagentur GmbH
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