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licht. Durch das Verbot will man verhindern, dass
BPA aus den Lebensmittelkontaktmaterialien in
die Lebensmittel migriert und dort Rückstände
hinterlässt. Neben Konservendosen sind auch
Maschinenlackierungen und Filtersysteme betroffen.
Das Verbot umfasst zudem weitere Bisphenole
und wird in mehreren Schritten gültig werden.
Insbesondere für Konservendosen und bestimmte
in Konservendosen abgepackte Lebensmittel gelten
Übergangsfristen von mehreren Jahren.
Trotzdem wird die Umstellung der Konservendosen
aus Übersee eine Herausforderung werden. Zum einen
gibt es keinen Ersatz für manche Anwendungen, hier
muss noch geforscht und entwickelt werden. Ferner
ist ein Übertrag während der Herstellung von lackierten
Blechen von einer BPA-haltigen Außenlackierung
auf eine BPA-freie Innenlackierung möglich, wenn
die Bleche gestapelt werden. Auch kann eine Kreuzkontamination
in den Brennöfen kaum vermieden
werden, wenn abwechselnd BPA-haltige und BPA-
freie Lacke eingebrannt werden. BPA-freie
Produktionsstätten sind für große Hersteller
von Konservendosen realisierbar, nicht aber
für kleinere, die neben Lebensmitteldosen
auch Dosen für andere Verwendungszwecke
herstellen, bei denen eine BPA-Anwendung
aufgrund der Produkteigenschaften unabdingbar
ist. Insgesamt besteht hier also
noch ein erheblicher Anpassungsbedarf.
Zeitgleich zum Verwendungsverbot wurde
der Entwurf einer Monitoring-Empfehlung
für Bisphenole von der EU-Kommission
veröffentlicht. Problematisch bezüglich der
Verbotsverordnung und dem Monitoring ist
die nicht ausgereifte Analytik im Spurenbereich
und das bestehende Gefälle innerhalb
der EU bzgl. der Nachweisgrenzen für
Bisphenole.
Im Arbeitskreis Qualität haben wir mittlerweile
regel mäßig Herrn Dr. Nehring (Nehring
Consultants GmbH) ) zu Gast, der uns jeweils
auf den aktuellen Stand bzgl. BPA und den
damit anstehenden Herausforderungen
bringt.
Ausblick
Aufbauend auf den positiven Markttrends und
aktuellen Herausforderungen wird sich die
Fach gruppe Konserven & Tiefkühl produkte auch
2025 intensiv mit regulatorischen und wirtschaftlichen
Frage stellungen beschäftigen. Die Entwicklungen im
Anti dumpingverfahren Zuckermais sowie die Umsetzung
des BPA-Verbots bleiben zentrale Themen.
Zugleich gewinnt die EU-Nach haltigkeitsgesetzgebung
weiter an Bedeutung – etwa mit Blick auf Verpackung,
Rückverfolgbarkeit und Produktinformationen.
Zollrechtliche Fragestellungen wie Präferenzregelungen
oder Änderungen bei Zollaussetzungen betreffen die
Fachgruppe ebenfalls.
Durch den kontinuierlichen Austausch mit Mitgliedern,
Fachexpert:innen und europäischen Partnern bleibt die
Fachgruppe nah an den Entwicklungen und trägt dazu
bei, praxisnahe Lösungen für die Branche zu finden.
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