Page 41 - Waren-Verein Jahresbericht 2025
P. 41
Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2025 > UNSERE ARBEIT > Fisch & Feinkost
39
in tierischen Erzeugnissen festgelegt. Auch in
der Verpackungsverordnung (PPWR) werden
PFAS reguliert: Ab August 2026 dürfen sie in
Lebensmittelverpackungen nur noch in geringen
Mengen vorkommen, ab 2030 gelten strengere
Regeln für Einwegkunststoffe. Die Wirtschaft
fordert hier eine schnelle Klärung durch die EU-
Kommission, insbesondere für die Umsetzung in der
Lebensmittelindustrie. Wir setzen uns aktiv für eine
praxisnahe Lösung ein und bringen die Anliegen
unserer Mitglieder in den laufenden Dialog ein.
Ende 2023 veröffentlichte die EU-Kommission einen
ersten Entwurf zur Einführung von Höchstgehalten für
anorganisches Arsen in Fisch und Meeresfrüchten, der
in einer Stakeholder-Konsultation diskutiert wurde. Der
überarbeitete Entwurf wurde 2024 informell übermittelt
und enthielt nun konkrete Grenzwerte für verschiedene
Fischarten, Meeresfrüchte sowie Gesamtarsen in
Salz. Kritisiert wurde jedoch, dass Höchstgehalte für
sämtliche Fisch- und Meeresfrüchtearten festgelegt
wurden. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass
Arsen in diesen Lebensmitteln größtenteils in Form
komplexer organischer Verbindungen und nicht als
anorganisches Arsen vorliegt. Bis Februar 2025 war
dieser Entwurf zur Stellungnahme offen. In diesem
Zusammenhang beteiligte sich der Waren-Verein
an einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem
Lebensmittelverband Deutschland e.V.
Rückblick 2024
In der März-Sitzung des Arbeitskreises & Feinkost
wurden zentrale branchenspezifische Themen erörtert.
Herr Dr. Meyer (designierter Hauptgeschäftsführer des
Bundesmarktverbands der Fischwirtschaft e.V.) berichtete
über den aktuellen Stand der EU-Fischereikontrollverordnung.
Ein weiterer Schwerpunkt lag
auf lebensmittelrechtlichen Fragestellungen, darun ter
Phosphate als Zusatzstoff, Bisphenol A und die Deklaration
von Thunfisch in Öl. Hinsichtlich des Ab tropfgewichts
wurde die uneinheitliche recht liche Handhabung
thematisiert. Während ältere Ver marktungs normen
Speiseöl als Aufgussflüssigkeit ein stuften, erfolgt dies
in neueren Verordnungen nicht mehr ein heitlich. In der
Sitzung wurde berichtet, dass sowohl die Angabe
des Abtropfgewichts als auch des sen Weglassen
zulässig sind. Eine Kennzeichnung des durch Erhitzen
entstehenden Gewichtsverlusts wurde als sinnvoll
erachtet. Die verpflichtende QUID-Anga be bleibt hiervon
unberührt. Die Sitzung bot zudem Gele gen heit für einen
fachlichen Austausch zu aktuellen regu latorischen
Entwicklungen und deren Auswirkungen auf die Branche.
Ausblick
Der Waren-Verein wird auch 2025/2026 seine Mitglieder
aktiv dabei unterstützen, die aktuellen
Heraus forderungen zu meistern. Die Umsetzung von
CATCH, die Machbar keits studie zur EU-Fischereikontrollverordnung
für verar beitete Fischerei pro dukte
und die rechtlichen Unsicher heiten rund um das
Westsahara-Urteil erfordern eine sorg fältige Auseinandersetzung.
Hinzu kommen die fisch spezifischen
Qualitätsthemen wie PFAS und Arsen, die weiterhin
von Bedeutung sind. Der Waren-Verein wird diese
Themen weiterhin intensiv verfolgen und seine
Mitglieder durch den komplexen Prozess begleiten.
Ad-hoc-Meeting Fischereikontroll-
Verordnung (03. Juni 2024)
Übersicht über die Änderungen zur Rückverfolgbarkeit,
Produktmischung, Digitalisierung
von Nachweisdokumenten und die Umstellung
auf das CATCH-System.
Referentin: Frau Loos (Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft)
Seminar „Warenkunde-Seminar Fisch“
(23. September 2024)
Schwerpunkt auf Fisch und Fischerzeugnissen,
insbesondere Konservenprodukten, sowie
auf dem Zertifizierungsstandard des Marine
Stewardship Council (MSC).
Referenten: Herr Warmer (Wünsche Handelsgesellschaft
International mbH & Co KG),
Herr Ahrens (Marine Stewardship Council)