Page 40 - Waren-Verein Jahresbericht 2021
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Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2021/22 > Unsere Arbeit > Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit ab der zweiten Jahreshälfte 2021 alles rund um die Auswirkungen des Gesetzes auf die Unternehmen. Dabei stand erneut vor allem die Frage im Fokus, wie sich auch mittelbar betroffene Unternehmen bestmöglich vorbereiten können. Den Auftakt machte unsere Inhouse-Schulung
im Spätsommer 2021 Helpdesk für Wirtschaft
und Menschenrechte. Die Beraterinnen Michaela Streibelt und Sabine Peters-Halfbrodt konnten den Teilnehmenden u.a. den Beschwerdemechanismus vermitteln. Es wurde deutlich, dass bereits ein Beschwerdebriefkasten bei den Produzenten den gesetzlichen Anforderungen genügen kann.
Weiter ging es in der zweiten Arbeitskreissitzung
im September 2021 mit einem Impulsvortrag von Frederica Suess, Beraterin und Co-Founderin
bei Etika. Frau Suess lieferte Beispiele für die einfache Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten z.B. mittels der Verabschiedung einer sog. Grundsatzerklärung. Da die Erstellung einer solchen unternehmerischen Erklärung auch für KMU eine sinnvolle Möglichkeit ist, drehte sich Anfang 2022 in der Praxis-Schulung für KMU alles um die Erstellung einer solchen Erklärung. Über
80 Teilnehmende erhielten in der Veranstaltung
mit Dr. Dietmar O. Reich und Kollegen von der Rechtsanwaltskanzlei ADVANT Beiten, eine speziell auf KMU zugeschnittene Mustergrundsatzerklärung zur direkten Anwendung im eigenen Geschäftsfeld.
Die Teilnehmenden erfuhren, dass die Unterzeichnung einer solchen Erklärung auch durch die eigenen Lieferanten sinnvoll ist. Ein entsprechendes Musterformular wurde ebenfalls bereitgestellt.
Due Diligence in der EU: Ein langer Weg zur Harmonisierung
Nicht nur Deutschland hat sich in puncto Menschenrechte auf den Weg gemacht. Nach mehrmonatiger Verspätung hat die EU-Kommission nun auch den Entwurf der EU-Richtlinie zur „Corporate Sustainable Due Diligence“ veröffentlicht. Bis zuletzt musste die EU-Kommission den
Entwurf nachbessern. Der Vorschlag geht über
die Anforderungen des deutschen Gesetzes
(LkSG) hinaus. Betroffen sind u.a. Unternehmen
ab 500 Beschäftigte und einem Nettoumsatz
ab 150 Millionen Euro/Jahr sowie Unternehmen
aus sogenannten Risikosektoren mit über 250 Beschäftigten und einem Nettoumsatz ab 40 Millionen Euro/Jahr. Da es sich um eine EU-Richtlinie handelt muss diese noch in nationales Recht umgesetzt werden. Bereits 2026 könnte die EU-Richtlinie Gültigkeit erlangen. Selbstverständlich wird der Arbeitskreis Nachhaltigkeit auch das europäische Vorhaben engmaschig verfolgen und weiterhin mit Expert*innen im Gespräch bleiben.
 „Im AK-Nachhaltigkeit tauschen wir uns über aktuelle, rechtliche und Branchenanforderungen aus. Erfahrungsberichte aus den Mitgliedsfirmen und externe Vorträge über Nachhaltigkeitsaspekte bereichern unsere Diskussionen.“
Markus von Busse
Leiter Qualitätswesen, Worlée NaturProdukte GmbH













































































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