Page 39 - Waren-Verein Jahresbericht 2021
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 6. Nachhaltigkeit
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im Fokus
Die Wahrung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten ist für alle Akteure der Lieferkette seit jeher Grundlage unternehmerischer Beziehungen, insbesondere da viele Lieferantenbeziehungen
der Food-Branche in den Ursprungsländer seit Jahrzehnten bestehen und stetig gewachsen sind. Im Arbeitskreis Nachhaltigkeit haben die Mitglieder den Gesetzgebungsprozess der Bundesregierung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit Gästen kritisch diskutiert.
Ab 2023 nimmt das LkSG Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmenden in die Verantwortung. Ab 2024 schließt das Gesetz auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitende ein. Neben dem eigenen Geschäftsbereich müssen u.a. auch Geschäftsbeziehungen von unmittelbaren Zulieferern in den Blick genommen werden.
In der Praxis obliegt den Unternehmen ab 2023
die Etablierung eines Risikomanagementsystems. Dies schließt neben der Durchführung einer Risikoanalyse, der Abgabe einer Grundsatzerklärung, der Verankerung von Präventionsmaßnahmen u.a. auch die Einrichtung eines Beschwerdemanagements inklusive Dokumentation und Berichterstattung ein. Die Anforderungen für die unter das Gesetz fallenden Unternehmen sind vom Gesetzgeber klar definiert worden. Allerdings war die mögliche mittelbare Betroffenheit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein vielfach kritisch angemerkter Punkt.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in den Arbeitskreissitzungen
Nicht zuletzt auch aufgrund des Schwerpunktthemas menschenrechtliche Sorgfaltspflichten haben die beiden Arbeitskreisssitzungen in 2021 mit jeweils knapp 70 Teilnehmenden regen Anklang gefunden. Aufgrund der Corona-Pandemie fand die Frühjahrs- und Herbstsitzung weiterhin online statt. Doch
auch virtuell war der Austausch mit den Gästen
sehr lebendig. Los ging es im März mit einem Trilog zwischen Politik, Wirtschaft und Recht, in dem eine erste Bestandsaufnahme des Gesetzesentwurfs mit unseren drei Referent*innen vorgenommen wurde:
+ Frau Dr. Katharina Spieß, Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ)
+ Frau Andrea Hideg, Bundesverband Großhandel,
Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) + Dr. Simon Spangler, Oppenhoff & Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Das BMZ machte deutlich, dass der Gesetzentwurf eine starke entwicklungspolitische Komponente enthält, Unternehmen aber jederzeit mit kostenfreien Beratungsangeboten unterstützt werden. Aus Verbandssicht waren zu diesem Zeitpunkt vor allem die unbestimmten Rechtsbegriffe problematisch.
Deep Dive in die Praxis
Nach viel Theorie und dem Ringen um den finalen Gesetzestext in der Politik drehte sich im AK
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