Page 34 - Waren-Verein Jahresbericht 2021
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Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2021/22 > Unsere Arbeit > Bioprodukte
 „Der AK Bio ist ein Muss für alle Akteure im Bio-Bereich: Stets aktuelle News aus Brüssel und Berlin, ständiger Austausch, gemeinsam Problemfelder erkennen und angehen, Schulungsangebote zu nachgefragten Themen rund um Bio unterstützen IhrTagesgeschäft“
Wulf Kaestner
Geschäftsführer, Kruse, Hess & Co. GmbH & Co.
Daher verwundert es auch nicht, dass das BMEL den ökologischen Landbau zu seinem Leitbild für eine nachhaltige Landwirtschaft machte.
Quelle: BMEL (https://lmy.de/3t5H7)
Einsatz für die Bioimportbranche
Seit 18 Jahren vertritt der Arbeitskreis für Bioprodukte (AK Bio) die Interessen seiner
Mitglieder. Hier treffen Erfahrungen und Belange von Agent*innen, Importeur*innen, Zertifizierer*innen, Lagerhalter*innen sowie Vertreter*innen von Groß- und Einzelhandelsunternehmen, Laboren, und anderen Dienstleistern zusammen. Unser Arbeitskreis bietet ihnen eine Plattform zum Austausch und zur Diskussion sowie ein breites Informationsangebot bestehend aus Rundschreiben, Sitzungen und Fachseminaren.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Interessen unserer AK Bio-Mitglieder auf EU-Ebene Gehör finden. Unser AK Bio Vorsitzender, Dr. Norbert Kolb, vertritt uns hierfür regelmäßig bei der Civil-Dialogue Group Organic Farming in Brüssel. Wir informieren unsere Mitglieder auch über aktuelle Entwürfe von relevanten Rechtsakten, auf die sie mithilfe des Waren-Vereins direkt Einfluss nehmen können. Außerdem arbeiten wir auch im Biobereich eng mit der FRUCOM zusammen, die uns stets einen engen Kontakt mit der EU- Kommission ermöglicht.
Die neue EU-Öko-Verordnung
Lange haben wir uns auf die neue EU-Öko- Verordnung 2018/848 vorbereitet und nun ist
diese am 01. Januar 2022 in Kraft getreten. Sie
löst damit den Rechtsrahmen für ökologische Produktion und Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen (EG) Nr. 834/2008 mit den beiden Durchführungsverordnungen (EG) Nr. 889/2008 (Produktion, Kontrolle und Vermarktung) und (EG) Nr. 1235/2008 (Importe) ab.
Ergänzend zu dieser Verordnung wurden zahlreiche Durchführungsverordnungen für das Bio-Recht erlassen. Darunter die Durchführungsverordnungen 2021/269 und 2021/279 für die zu treffenden Vorsorgemaßnahmen. Danach muss ein
Unternehmen angemessene und verhältnismäßige Vorsorgemaßnahmen treffen, die im eigenen Einflussbereich liegen. Die Frage, was dies konkret
für Unternehmen bedeutet, wurde in unserem Arbeitskreis intensiv diskutiert. Darüber hinaus stehen die Unternehmen nun nach Artikel 28 Abs. 2 der EU- Öko-Verordnung 2018/848 in der Verantwortung, bei Vorhandensein nicht zugelassener Stoffe selbst zu prüfen, ob das Produkt eventuell nicht die Vorschriften der Verordnung erfüllt.
Eine weitere große Umstellung erwartete uns durch die Änderungen der Zuständigkeiten im Bio-Import- Verfahren. Hier wurden mit der EU-Öko-Verordnung neue Kontrollbehörden benannt, die den Zoll für den
















































































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