Page 35 - Waren-Verein Jahresbericht 2025
P. 35
33
jahrzehntelang nach Asien zur Weiterverarbeitung
transportiert wurden, etabliert sich mittlerweile eine
moderne Cashewverarbeitung in Westafrika und
insbesondere im Hauptanbauland Côte d‘Ivoire,
mit dem Ziel die Wertschöpfung im eigenen Land
zu behalten. Dies ist generell zu begrüßen, aber
der regierungsseitige Eingriff in den freien Handel,
die Belieferung abgeschlossener Exportverträge zu
verbieten, ist nicht zu akzeptieren. Anfang Juni 2024
bot der Waren-
Verein ein Ad-hoc-
Meeting zu dieser
Thematik an, in dem
an einem Freitag-
Nachmittag über 40
Teilnehmer:innen aus
Geschäftsführung,
Einkauf und
Qualitätsabteilungen
zusammenkamen.
Dies macht deutlich,
wie groß der
Informations- und
Diskussionsbedarf
der Mitglieder zu
diesem Zeitpunkt war,
da erhebliche Ausfälle
in der Lieferkette
sowie starke
Preissteigerungen zu erwarten waren. Der Exportstopp
wurde dann Mitte Juli 2024 wieder aufgehoben und
die Folgen waren nicht so katastrophal, wie zunächst
befürchtet. Dennoch ist ein solcher Eingriff in den
Handel nicht zu akzeptieren, weshalb sich der Waren-
Verein wiederholt an die Botschaft von Côte d‘Ivoire
gewandt hat. Das Ad-hoc-Meeting war das erste
Meeting in diesem Format und wurde seitdem mehrfach
für andere brennende Themen erfolgreich genutzt.
Herausforderung EU-Vermarktungsnormen:
Ursprungskennzeichnung für
zahlreiche Trockenfrüchte und Nüsse
Die Umsetzung der EU-Vermarktungsnormen
für „den Sektor Obst und Gemüse, bestimmte
Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse und
den Bananensektor“ stellte die Wirtschaft 2024/2025
vor zahlreiche Herausforderungen. Neben den
vielfach unklaren Formulierungen in der Delegierten
Verordnung (EU) 2023/2429 sind die Weigerung
der EU-Kommission, ein Guidance Document zur
Verfügung zu stellen, sowie die nicht vorhandene
Übergangsfrist ein großes Ärgernis. So wurde die
verpflichtende Ursprungskenn zeichnung von Trockenfrüchten,
Nüssen und Mischungen daraus, nicht nur
für die Qualitätsabteilungen der Mitglieder zu einer
Never Ending Story. Die Rechtsunsicherheit, die aus
der Intransparenz der
EU-Kommunikation
resultierte, sorgte
für eine verzögerte
Umsetzung, wobei
eine komplette
Umstellung der im
Markt befindlichen Ware
zum 01. Januar 2025
ohne Abverkaufsfrist
zu keinem Zeitpunkt
möglich war.
Insbesondere die
Umsetzung auf
mehrsprachigen
Verpackungen bleibt
weiterhin schwierig.
Für Aufregung
sorgte im Sommer
2024 die Aussage der EU-Kommission, dass auch
Trockenfrüchte und Nusskerne in Müslis und anderen
Mischungen mit einer Ursprungskennzeichnung
versehen werden müssten. Hier konnte aber mittels
einer direkten Ansprache der EU-Kommission
durch die FRUCOM und in einem Online-Meeting,
an dem auch der Waren-Verein teilgenommen hat,
mit Vertreter:innen der EU-Kommission geklärt
werden, dass nur Mischungen betroffen sind, die
eine echte Nuss-Frucht-Mischung darstellen. Die
Abgrenzung über die in der Verordnung genannten
Zolltarifnummern schaffte hier schlussendlich Klarheit.
Der Waren-Verein hat im September 2024 kurzfristig
einen Online-Austausch zur Praxis-Umsetzung der
EU-Vermarktungsnormen angeboten, der sehr gut
angenommen wurde. Herr Prof. Grube unterstützte die
Geschäftsstelle in dieser Sitzung bzgl. der Abgrenzung
zur Lebensmittelinformationsverordnung. Im Oktober
2024 widmete sich ein eigens organisiertes Webinar
Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2025 > UNSERE ARBEIT > Getrocknete Früchte & Schalenobst