Page 51 - Waren-Verein Jahresbericht 2021
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 Parteien aus dem Ausland/Inland
Schiedsverfahren 2017-2021
25%
31%
Klägerin aus dem Ausland/ Beklagte aus dem Inland
Beklagte aus dem Ausland/ Klägerin aus dem Inland
Klägerin und Beklagte aus dem Ausland
Klägerin und Beklagte aus dem Inland
Die Schiedsgerichtsordnung schreibt lediglich
vor, dass es sich bei den Schiedsrichter*innen um Kaufleute handeln muss. Aus welcher Branche
sie kommen, spielt dabei keine Rolle. In der Regel benennen die Parteien jedoch Schiedsrichter*innen, die branchenspezifische Kenntnisse haben. Auch wenn es sich um internationale Schiedsverfahren handelt, kommen die Schiedsrichter*innen zumeist aus den Reihen der Hamburger Kaufmannschaft
– ca. 75% der Schiedsrichter*innen stammen
aus den Mitgliedsunternehmen des Waren-
Vereins. Das ist Ausdruck der Professionalität der Hamburger Schiedsrichter*innen. Und obwohl die Schiedsrichter*innen von den Streitparteien benannt werden, sind sie keine Parteivertreter*innen. Sie
sind gemäß der deutschen Zivilprozessordnung “unabhängig und unparteiisch” und allein der
juristisch und kaufmännisch richtigen Lösung der Streitigkeit verpflichtet. Eine wichtige Aufgabe sehen die Schiedsrichter*innen darin, den Parteien eine Einigung zu empfehlen, sofern das aus kaufmännischer Sicht sinnvoll ist. Denn eine Einigung ist die beste Voraussetzung dafür, dass die Parteien auch nach dem Schiedsverfahren ihre Geschäftsbeziehung fortsetzen.
Deshalb legen die Schiedsrichter*innen großen Wert darauf, dass die Parteien persönlich an der münd- lichen Verhandlung teilnehmen und nicht nur Rechts- anwält*innen als Vertreter*innen für sie verhandeln lassen. Kaum ein*e Schiedsrichter*in ist Jurist*in.
Streitwerte
Schiedsverfahren 2017-2021
36%
3%
6% 6%
bis 50.000 €
50.000 bis 250.000 € 250.000 bis 500.000 € 500.000 bis 1.000.000 € mehr als 1.000.000 €
Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2021/22 > Das Schiedsgericht
 17%
28%
   50%
49






































































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