Page 65 - Waren-Verein Jahresbericht 2025
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Welche Waren das sein können, lässt die
Schiedsgerichtsordnung offen. In der Praxis ernennen
die Parteien weit überwiegend Personen, die aus
ihrer Branche kommen – und mithin wissen, was
Sache ist. Auch wenn die Schiedsrichter:innen von
den Parteien ernannt werden, sind sie nicht deren
Vertretung. Sie sind – wie staatliche Richter:innen –
zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.
Kaufmännischen und rechtlichen
Sachverstand kombinieren
Dass das Schiedsgericht nicht nur Lösungen findet,
die kaufmännisch tragfähig sind, sondern die auch
rechtlich halten, sichert die Schiedsgerichtsordnung,
indem sie dem Schiedsgericht eine beim Waren-Verein
angestellte Beraterin bzw. einen beim Waren-Verein
angestellten Berater mit Befähigung zum Richteramt
zur Seite stellt.
Zudem macht sie den von den Parteien ernannten
Schiedsrichter:innen grundsätzlich keine Vorgaben im
Hinblick auf die zu wählende Obperson und ermöglicht
es ihnen so, auch eine/n Berufsrichter:in zu wählen
– und das tun die Schiedsrichter:innen auch weit
überwiegend.
Transparenz schaffen
Das Schiedsgericht entscheidet unter Ausschluss der
Öffentlichkeit. Um dennoch Transparenz im Hinblick
auf seine Entscheidungen zu schaffen, anonymisiert
der Waren-Verein Entscheidungen von grundsätzlicher
Bedeutung und veröffentlicht diese – zuletzt in der
Leitsatz- und Schiedsspruchsammlung 1997 – 2014,
die derzeit aktualisiert wird.
Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresberich 2025 > WAREN-VEREINS-BEDINGUNGEN UND SCHIEDSGERICHT
Was ist das Schiedsgericht?
Das Schiedsgericht ist ein „privates“
Gericht, das wie ein staatliches Gericht eine
Entscheidung trifft, den sog. Schiedsspruch.
Anders als die Entscheidung eines staatlichen
Gerichts, die grundsätzlich nur im Inland
vollstreckbar ist, ist der Schiedsspruch
grundsätzlich auch im Ausland vollstreckbar.
Dafür sorgt das New Yorker Übereinkommen
über die Anerkennung und Vollstreckung
ausländischer Schiedssprüche von 1958.
Die Nutzung des Schiedsgerichts steht
Mitgliedern und Nichtmitgliedern offen. Wichtig
dafür, dass das Schiedsgericht im Fall der Fälle
entscheiden kann, ist nur, dass die Parteien eine
entsprechende Vereinbarung schließen. Wie
genau diese lauten sollte, erfahren Sie auf
unserer Internetseite (waren-verein.de).
bis 50.000 €
mehr als 1.000.000 €
Streitwerte 2024
9%
0% 27%
50.000 bis 250.000 €
250.000 bis 500.000 €
500.000 bis 1.000.000 €
18%
45%
Alle weiteren Statistiken zum Schiedsgericht
sind hier zu finden: