Page 48 - Waren-Verein Jahresbericht 2021
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 Waren-Verein der Hamburger Börse e.V. > Jahresbericht 2021/22 > Das Schiedsgericht > Waren-Vereins-Bedingungen
1. Waren-Vereins-Bedingungen (WVB)
Als der Waren-Verein im Jahr 1900 gegründet wurde, hatten sich die damals geltenden Usancen bereits weit von denen der Handelskammer Hamburg im Jahr 1886 festgestellten und bekanntgemachten “Usancen für den Handel mit getrockneten Früchten und Gewürzen” entfernt. Die Mitgliederversamm- lung des Waren-Vereins beschloss daher 1901 ihre Aktualisierung. Diese wurde dann ein Jahr später, wie damals üblich, von der Handelskammer Hamburg festgestellt und bekannt gemacht.
Damit die Geschäftsbedingungen des Waren-
Vereins - wie die Usancen seit 1920 heißen - auch weiterhin aktuell sind, werden sie regelmäßig, zuletzt in 2020, vom “Ausschuss zur Überprüfung der Geschäftsbedingungen des Waren- Vereins“ an die Entwicklungen des internationalen Handels angepasst.
Damals wie heute bilden die Waren-Vereins- Bedingungen eine ausgewogene und verlässliche Grundlage für Verträge im Importhandel, welche den Erfordernissen aller Vertragsparteien Rechnung trägt. Längst werden sie nicht mehr nur von den Mitgliedern des Waren-Vereins für ihre Verträge genutzt, sondern auch von Nichtmitgliedern im In- und Ausland. Und manchmal werden sie sogar von Nichtmitgliedern genutzt, deren Geschäftsfeld gar nichts mit dem
Geschäftsfeld der unserer Mitglieder zu tun hat. So landeten beim Schiedsgericht des Waren-Vereins schon Fälle, bei denen es um Elektrogeräte oder Textilien ging. Die Geschäftsbedingungen sind wegen ihrer langjährigen Tradition eine im nationalen und internationalen Importhandel hoch anerkannte und in Vertragsverhandlungen auch durchsetzbare Vertragsgrundlage.
Wissenswertes rund um die Waren-Vereins- Bedingungen liefert der „Leitfaden zu den Waren- Vereins-Bedingungen“. Auf 70 Seiten gibt der
Autor, Rechtsanwalt Dr. Dietrich Mankowski, Hilfestellung bei Fragen, die sich Kaufleute im Tagesgeschäft stellen, wenn sie auf Grundlage unserer Geschäftsbedingungen handeln.
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„Der WVB-Ausschuss hat im vergangenen Jahr unter anderem folgende Themen behandelt:
Den gravierenden Anstieg der Transportkosten durch die Corona-Pandemie; die wirksame Einbeziehung der Schiedsklausel in einem Vertrag; die Anpassung der Schiedsgerichtsordnung im Hinblick
auf die Schiedsgerichtsgebühren; die Nachbesetzung des WVB-Ausschusses
sowie die Suche nach geeigneten Beratern des Oberschiedsgerichts.“
Klaus Wiskemann
Justiziar, I. Schroeder KG. (GmbH & Co)



















































































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